Allgemeine Geschäftsbedingungen von Agency Croatia

Allgemeines

Die Agency Croatia ist ein Reisebüro (nachfolgend kurz: Agency Croatia) im Eigentum der Kauf Katja, Tokic Anamarija GbR, welches für Vermittlung bei der Vermietung von Unterkünften und Organisation von Ausflügen in Istrien spezialisiert ist. Agency Croatia schließt Verträge über Bereitstellung von Unterkünften direkt mit Eigentümern der einzelnen Unterkünfte und lokalen Dienstleistern ab, um für ihre Gäste Dienstleistungen von höchstmöglicher Qualität sicherzustellen. Alle angezeigten Unterkünfte stehen unter Vertrag mit Agency Croatia und verfügen über sämtliche von staatlichen Behörden ausgestellte Lizenzen. Veranstalter sämtlicher angebotener Reisen ist, wenn nicht anders ausgewiesen, Agency Croatia. Bei ausdrücklich in den Reiseunterlagen und sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Agency Croatia lediglich der Vermittler.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Unterkunftsvermittlung

Den Mietvertrag, den Sie mit der Agency Croatia als Vermittler schließen, schließen Sie als Mieter (nachfolgend kurz: der Gast) mit dem Eigentümer der Unterkunft ab. Die Agency Croatia ist ausschließlich als Vermittler tätig und kann ausschließlich in diesem Sinne zur Verantwortung gezogen werden. Mit der Bezahlung der Anzahlung für die Buchung der ausgewählten Unterkunft im gewünschten Termin stimmen Sie bedingungslos diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die auf der Webseite von Agency Croatia veröffentlicht sind und am Tag der Veröffentlichung in Kraft treten. Nachdem bei Agency Croatia oder dem Eigentümer die Buchungsanzahlung eingeht, wird an den Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung (nachfolgend kurz: die Bestätigung) gesandt, die den genauen Standort der Unterkunft und alle erforderlichen Kontaktdaten beinhalten wird. Die schriftliche Buchungsbestätigung bildet zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Mietvertrag zwischen dem Gast als Mieter und dem Eigentümer als Vermieter. Am Buchungstag muss der Gast mindestens 25 Jahre alt sein.

1. An- und Abreise

Der früheste Check-In ist um 16.00 Uhr am Tag der Anreise möglich. Der späteste Check-Out ist um 10.00 Uhr am Tag der Abreise. Eine frühere Anreise und spätere Abreise sind nicht möglich.

1.1. Anmeldung der Gäste

Der Gast ist nach kroatischem Gesetz verpflichtet, dem Vermieter der Unterkunft offizielle Identifikationsdokumente mit persönlichen Daten für touristische Anmeldungszwecke beim nationalen Fremdenverkehrsamt (HTZ) zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden nicht für andere Zwecke verwendet. Dem Gast, der keine gesetzlich vorgeschriebene persönliche Identifizierung für die Touristenanmeldung ermöglicht, kann man den Zugang zur Unterkunft ohne Möglichkeit zur Erstattung der bezahlten Miete verweigern.

2. Unterkunft

2.1. Anzahl der Gäste

Zu keiner gegebenen Zeit dürfen sich in der Unterkunft mehr Personen befinden, als auf der Buchungsbestätigung angegeben. Die Gästeanzahl kann bis zur auf der Webseite der Unterkunft angeführten Höchstkapazität erhöht werden, bei einer Ankündigung spätestens drei Tage vor Anreise. Die gewünschte Gästezahländerung ist schriftlich per E-Mail zu beantragen. Die maximale Gästezahl bezieht sich auch auf Kinder, ungeachtet vom Alter. Sollten sich in der Unterkunft mehr Gäste befinden als angemeldet, behalten sich der Eigentümer und/oder Agency Croatia das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin werden die Gäste der Unterkunft binnen zwei Stunden endgültig verlassen. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Zeitraum der Mietdauer wird nicht möglich sein.

2.2. Jüngere Gästegruppen

Sollten fast alle Gäste 25 Jahre alt sein oder jünger, gelten sie als eine jüngere Gästegruppe. Besondere Bedingungen können möglicherweise für solche Gruppen gelten, abhängig von der Regelung der jeweiligen Unterkunft. Agency Croatia ist über das Alter der Gäste im Voraus oder unmittelbar nach der Reservierung in Kenntnis zu setzen. Die Nichteinhaltung dieses Artikels kann zu einer sofortigen Stornierung der Buchung führen, wobei den Gästen in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Mietgebühr zustehen wird.

2.3. Zelte und Wohnwagen

In und neben der Unterkunft dürfen keine Zelte bzw. Wohnwagen u.Ä. abgestellt werden. Sollte dieses Verbot nicht einbehalten werden, sind der Besitzer und/ oder Agency Croatia dazu befugt, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen zwei Stunden endgültig verlassen und Ihnen wird gegenüber dem Eigentümer oder Agency Croatia kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.4. Haustiere und Allergien

Ob der Besuch mit Haustieren zugelassen ist und unter welchen Bedingungen, ist auf der Webseite von jeder einzelnen Unterkunft angemerkt sein. Für Haustiere ist der Zutritt zu Swimming-Pools strengstens untersagt. Etwaige zusätzliche Reinigungskosten wegen Haustieren sind auf der Webseite von jeder Unterkunft angeführt. Beim Buchungsvorgang muss der Gast die Anzahl von Haustieren angeben. Der Aufschlag für zusätzliche Reinigungskosten für Haustiere (soweit anwendbar) wird automatisch zum Mietpreis addiert. Die Anzahl von Haustieren in der Unterkunft darf die angemeldete und auf der Bestätigung angeführte Anzahl nicht überschreiten. Hundehalter sind selbst für die Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Haustiers verantwortlich. Haustiere dürfen zu keinem Zeitpunkt auf Möbel steigen. Jeder Nachweis über Tiere auf Möbelstücken kann eine Erhöhung der Endreinigungskosten nach sich ziehen. Alle Haustiere müssen rechtzeitig gegen Tollwut und alle weiteren Erkrankungen gemäß einschlägigen Vorschriften geimpft sein. Den Gästen wird empfohlen, sich über mögliche Erkrankungen der Haustiere im Reisegebiet zu informieren und diese vorzubeugen. Für die Haustierhaltung in der Unterkunft trägt der Gast die ausschließliche Verantwortung. Der Eigentümer und Agency Croatia übernehmen keine Haftung für etwaige Krankheiten und Verletzungen von Haustieren während des Aufenthalts. In einzelnen Unterkünften ist das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt. Weder der Eigentümer, noch Agency Croatia können jedoch garantieren, dass zuvor im Haus keine Haustiere untergebracht wurden bzw. dass der Eigentümer keine Haustiere hält. Die Agency Croatia übernimmt keinerlei Haftung für allergische Reaktionen bei Gästen, die in der Unterkunft auftreten können. Für den Fall, dass der Gast ein nicht angekündigtes Haustier mitbringt, behalten sich der Eigentümer und/oder Agency Croatia das Recht vor, den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen zwei Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Agency Croatia kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.5. Neu erbaute Unterkünfte

Beim Buchen neu erbauter Unterkünfte muss sich der Gast bewusst sein, dass möglicherweise seit der Fertigstellung nicht genügend Zeit vergangen ist, um den Rasen, die Pflanzen, Blumen und Ähnliches vollständig anzubauen.

2.6. Lärm

Sollten die Gäste mit Lärm die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und auch nach einer Warnung nicht ruhiger werden, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Eigentümer und/oder Agency Croatia den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen können. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen zwei Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Agency Croatia kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

2.7. Swimmingpools

Der Gast wird zur eigenen Sicherheit jegliche Anweisungen des Eigentümers bzw. der Agency Croatia über Nutzung des Swimming Pools befolgen. Der Gast ist in jeder Hinsicht für die Nutzung des Swimming Pools verantwortlich. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht Erwachsener im Bereich des Swimming Pools aufhalten. Der Gast nutzt den Swimming Pool auf eigene Verantwortung. Sollte die Unterkunft außerhalb der Sommersaison gebucht werden, besteht die Möglichkeit, dass der Swimming Pool nicht genutzt werden kann. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Verwendung von Hydromassagewannen und Pools entsprechende gesundheitliche Risiken mit sich bringt – die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Es besteht die Möglichkeit, dass das Wasser in Hydromassagewannen bis zum Abend am Ankunftstag der Gäste nicht erwärmt sein wird. Das Steigen auf Abdeckungen von Hydromassagepools/Wannen ist verboten. Die Abdeckungen dienen bloß als Isolation und ihre Tragfähigkeit ist nicht für das menschliche Körpergewicht konzipiert, so dass sie leicht reißen können. Sollte die Abdeckung zerrissen sein, wird der Gast den Schaden direkt dem Eigentümer ersetzen.

2.8. Hausordnung

Für jede Unterkunft gilt eine gesonderte Hausordnung, die an einer sichtbaren Stelle in der Unterkunft ausgehängt ist. Die Gäste sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Sollten die Gäste die Hausordnung nicht befolgen, kann dies als eine schwerwiegende Verletzung der Mietvertragsbestimmungen gedeutet werden, womit der Eigentümer und/oder Agency Croatia den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen können. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen zwei Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Agency Croatia kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen.

3. Preise und Zahlungen

Sofern nicht anders angedeutet, sind alle Preise in Euro angegeben. Alle Zahlungen erfolgen in der Währung Euro. Die Buchung ist verbindlich. Im Buchungsvorgang ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Mietpreises zu zahlen, wodurch die Buchung bestätigt und der Vertrag mit dem Eigentümer abgeschlossen wird und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil vom Mietvertrag sind, als angenommen gelten. Nach abgeschlossenem Buchungsvorgang und erfolgter Zahlung, wird die Agency Croatia per E-Mail eine schriftliche Buchungsbestätigung zusenden, die alle erforderlichen Angaben über die Unterkunft beinhalten und mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen den mit dem Eigentümer unter Vermittlung der Agency Croatia abgeschlossenen Mietvertrag über die Unterkunft bildet. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald bei Agency Croatia oder dem Eigentümer die gezahlte Anzahlung eingeht. Sollte die Einzahlung nicht binnen drei Arbeitstagen ab dem Buchungstag erfolgen, gilt der Mietvertrag als gekündigt. Die Kosten für Wasser-, Gas- und Stromverbrauch, Internetzugang, Bettwäsche, Küchentücher, Endreinigung des Interieurs, Instandhaltung des Pools und des Exterieurs, Anmeldung und Ortstaxe sowie die Umsatzsteuer sind im Mietpreis inbegriffen. Akzeptiert werden folgende Zahlungsmöglichkeiten für die Anzahlung: PayPal und Banküberweisung. Agency Croatia und der Eigentümer können für Kursdifferenzen und Gebühren anderer Bankinstitute nicht zur Verantwortung gezogen werden. Für den Rest (70% vom vereinbarten Mietpreis) gelten alle Zahlungsmöglichkeiten wie für die Anzahlung und in gesonderten Fällen die Barzahlung (wird explizit in der Anfrage ausgezeichnet). Die Zahlung muss spätestens 30 Tage vor Anreise in die Unterkunft erfolgen. Bei einer Buchungsstornierung werden die geleisteten Zahlungen nicht zurückerstattet, da die Agency Croatia laut abgeschlossenen Verträgen mit den Unterkunftseigentümern alle Zahlungen direkt an die Eigentümer weiterleitet. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die das Risiko eines Reiserücktritts deckt.

3.1. Buchungen 30 Tage oder früher vor Mietbeginn

Auf Buchungen, die 30 Tage oder früher vor Mietbeginn erfolgen, finden folgende Bedingungen Anwendung:

a) Die Anzahlung in Höhe von 30% vom gesamten vereinbarten Mietpreis muss binnen drei Arbeitstagen erfolgen. 

b) Der Restbetrag in Höhe von 70% vom vereinbarten Mietpreis wird zur Zahlung fällig spätestens 30 Tage vor Mietbeginn. Sofern die Bargeldzahlung gewählt wurde (bei Unterkünften, bei denen diese Möglichkeit akzeptiert wird, was während des Anfragenprozesses mitgeteilt wird), wird der Restbetrag von 70% der Mietgebühr unverzüglich nach Anreise des Gastes zur Zahlung fällig, so dass der Gast den entsprechenden Betrag sofort direkt an den Eigentümer zu zahlen hat. In den Unterkünften können keine bargeldlosen Zahlungen erfolgen (Karten/PayPal).

3.2. Buchungen 30 Tage oder weniger vor Mietbeginn

a) Die volle Mietgebühr ist sofort zur Zahlung fällig bei einer Zahlung per Banküberweisung oder PayPal. Die Banküberweisung kann nicht als Zahlungsmöglichkeit gewählt werden, sofern vom Buchungs- bis zum Anreisetag weniger als 15 Tage verbleiben.

b) Sollte der Gast für die Bezahlung eines Teils vom vereinbarten Mietpreis die Möglichkeit der Barzahlung wählen (bei Unterkünften, bei denen diese Möglichkeit akzeptiert wird, was während des Anfragenprozesses angegeben ist), ist die Anzahlung von 30% des vollen Mietpreises sofort zur Zahlung fällig, während der Restbetrag von 70% gleich bei Anreise des Gastes zur Zahlung fällig wird. In den Villen können keine bargeldlosen Zahlungen erfolgen (Karten/PayPal).

3.3. Nichteinhaltung der Zahlungsfristen

Der Gast übernimmt die Pflicht, Zahlungen binnen der in diesem Punkt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen definierten Fristen und auf die hier erläuterte Weise zu tätigen. Sollte sich der Gast nicht an die Zahlungsfristen halten, wird dies als schwerwiegender Verstoß gegen Vertragspflichten gedeutet, womit der Mietvertrag als fristlos gekündigt gilt. Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden an die Agency Croatia gezahlten Beträge nicht zurückerstattet.

4. Kündigung und Änderung

4.1. Ein abgeschlossener Mietvertrag kann ausschließlich in Schriftform (per E-Mail) gekündigt werden. Die Kündigung ist wirksam ab jenem Tag, an dem sie bei Agency Croatia eingeht und nur unter den in diesem Punkt genannten Bedingungen.

4.2. Bei einer Kündigung des Mietvertrags werden alle bis zum Kündigungstag eingegangenen Einzahlungen einbehalten; der Gast hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Agency Croatia empfiehlt daher ihren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die das Risiko eines Reiserücktritts abdeckt.

4.3. Sollte der Gast einen anderen Gast finden können, der an seiner Stelle im gleichen Zeitfenster, zum gleichen Preis und unter den gleichen Bedingungen die Unterkunft nutzen kann, wird die Agency Croatia unverzüglich nach schriftlichem Eingang aller erforderlichen Daten über den neuen Gast, die Übertragung des Mietvertrags an den neuen Gast vornehmen und an diesen darüber eine schriftliche Bestätigung senden. Bereits geleistete Teilbeträge vom Mietpreis nach dem übertragenen Vertrag werden von der Agency Croatia oder dem Eigentümer einbehalten, während der neue Gast den Restbetrag bis zum vollen Mietpreis zu zahlen hat in Abhängigkeit von der zuvor ausgewählten Zahlungsweise, die fester Bestandteil des Vertrags ist.

4.4. Es ist nicht möglich, die Reservierung auf eine andere Unterkunft umzubuchen, da Agency Croatia alle Zahlungen unverzüglich an die jeweiligen Eigentümer weiterleitet, wenn nicht bereits direkt an Eigentümer bezahlt wurde.

4.5. Sollte der abgeschlossene Mietvertrag nicht erfüllt werden können oder sollte die Vertragserfüllung wesentlich erschwert sein infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemie, Grenzschließung, Streik u.Ä.), die beim Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, können die Agency Croatia und der Eigentümer den Mietvertrag kündigen, da weder die Agency Croatia, noch der Eigentümer für den Eintritt der zuvor genannten Umstände haftbar gemacht werden können.

5. Mietsicherheit

Bevor der Gast die Buchungsbestätigung erhält, muss der Gast Agency Croatia mitteilen, ob er über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung verfügt (Nachweis erforderlich). Sollte der Gast über keine abgeschlossene Haftpflichtversicherung verfügen, übernimmt er hiermit die Pflicht, bei der Anreise in die Unterkunft dem Eigentümer eine Kaution in bar zu hinterlegen. Die Höhe der Mietsicherheit, die der Gast an den Eigentümer bei der Ankunft zu zahlen hat, wird in der schriftlichen Buchungsbestätigung angeführt werden. Die Mietsicherheit dient dem Eigentümer als Absicherung für eingetretene Schäden an der Unterkunft. Sollte der verursachte Schaden höher als die Mietsicherheit sein, wird der Gast an den Eigentümer die volle Schadenshöhe erstatten. Sofern an der Unterkunft keinerlei Schäden verursacht wurden, wird der Eigentümer die hinterlegte Mietsicherheit bei der Abreise des Gastes zurückgeben.

6. Versicherung

6.1. Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden

Sollte der Gast über eine gültige Haftpflichtversicherungspolice verfügen, so muss er dies Agency Croatia mitteilen. Sollte der verursachte Schaden höher als die Versicherungssumme aus der Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden sein, ist der Gast verpflichtet, die Differenz an den Eigentümer zu zahlen. Haftpflichtversicherungen decken für Sach- und Vermögensschäden keine Schäden ab, die durch vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung von Vermögen eingetreten sind; in einem solchen Fall wird der Gast gegenüber dem Eigentümer für den gesamten verursachten Schaden aufkommen.

6.2. Reiserücktrittsversicherung

Agency Croatia empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für Buchungsstornierung. Bei einer Buchungsstornierung beantragt der Gast die Rückzahlung der Mittel direkt von der Versicherung. Die Agency Croatia wird auf Fordern der Versicherung zu Zwecken der Bearbeitung des Anspruchs alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

7. Vom Gast nicht mutwillig verursachte Schäden

Der Gast übernimmt die Pflicht, die gemietete Unterkunft verantwortungsvoll zu nutzen. Der Gast hat die Unterkunft im vorgefundenen Zustand zu übergeben. Für alle etwaigen verursachten Schäden haftet der Gast direkt gegenüber dem Eigentümer. Sollte der Gast keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, kann der Eigentümer bis zur Höhe des tatsächlich verursachten Schadens die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegte Mietsicherheit in Anspruch nehmen. Sollten die Mittel aus der Mietsicherheit nicht für Schadensdeckung ausreichen, wird der Gast direkt an den Eigentümer die Differenz bis zur vollen Schadenshöhe zahlen. Eine vorsätzliche Vermögensbeschädigung und Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wird als schwerwiegende Verletzungen der Mietvertragsbestimmungen gedeutet, womit der Eigentümer und/ oder Agency Croatia den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen können. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen zwei Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Agency Croatia kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen. Der Gast wird über den Eintritt jedweden Schadens an der Unterkunft innerhalb der Mietdauer unverzüglich den Eigentümer in Kenntnis setzen. Vor Abreise des Gastes und der Übergabe der Schlüssel, wird der Gast zusammen mit dem Eigentümer die Unterkunft besichtigen. Falls kein Schaden verursacht wurde, wird der Eigentümer dem Gast die hinterlegte Mietsicherheit – sofern diese vom Gast hinterlegt wurde – zurückerstatten. Sollte ein Schaden verursacht worden sein und der Gast über eine Versicherung verfügen, wird der Gast gemäß den Versicherungsbedingungen vorgehen. Als Schaden kann auch ein zusätzlicher Reinigungsaufwand wegen besonders schlechtem Zustand der Unterkunft nach Rückgabe durch den Gast an den Eigentümer verstanden werden, so dass der Eigentümer diesen Schaden aus der Mietsicherheit begleichen oder eine momentane Begleichung fordern kann, sofern der Gast über eine Versicherungspolice für Sach- und Vermögensschäden nach der vorliegenden Geschäftsbedingungen verfügt, die aber einen zusätzlichen Reinigungsaufwand nicht deckt.

8. Vorliegende Mängel und Reklamationen

Sollte der Gast bei der Übernahme der Unterkunft mangelhafte Reinigung, Schäden und sonstige Mängel an der Unterkunft feststellen oder beliebige andere Reklamationen haben, wird er dies unverzüglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden, beanstanden. Reklamationen wegen mangelhafter Reinigung sind sofort anzuzeigen. Die Reklamation wird direkt gegenüber dem Eigentümer bzw. seinem befugten Vertreter geäußert. Der Gast ist verpflichtet, nach seinen Möglichkeiten das Auftreten von Schäden abzuwenden bzw. einzuschränken und dazu beizutragen, dass jede Art von Verlusten für den Eigentümer so gering wie möglich bleibt. Bei jeder Art von Reklamationen wird der Gast dem Eigentümer eine angemessene Frist für Mängelbeseitigung setzen. Ein Verlassen der Unterkunft vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer – und ohne vorherige Ankündigung und Absprache mit dem Eigentümer oder Agency Craotia – geht auf Risiko und Kosten des Gastes, wobei die Agency Croatia keinerlei Haftung übernimmt. Der Eigentümer der Unterkunft ist für etwaige Abweichungen von der auf der Agency Croatia Webseite angegebenen Zustand der Unterkunft verantwortlich.

9. Agency Croatia als Vermittler

Die Agency Croatia ist ein Reisebüro, welches bei der Vermietung von Unterkünften auf Grundlage von mit den Unterkunftseigentümern abgeschlossenen Vermittlungsverträgen für Unterkunftsdienstleistungen als Vermittler auftritt. Die Agency Croatia hat keine Unterkünfte im Eigentum. Der Eigentümer hat durch die mit Agency Croatia abgeschlossenen Verträge die Pflicht übernommen, genaue und vollständige Angaben über seine Unterkunft zu machen, so dass er gegenüber dem Gast die volle Verantwortung trägt. Sollte entgegen den Erwartungen von Agency Croatia die Buchung nicht abgeschlossen werden können aus seitens Agency Croatia nicht kontrollierbaren Umständen, z.B. infolge eines gerichtlich eingeleiteten Verkaufs oder einer groben Vertragsverletzung durch den Eigentümer u.Ä., kann Agency Croatia die Buchung stornieren und den bereits durch den Gast geleisteten vereinbarten Betrag unverzüglich zurückerstatten. Als Alternative und je nach Wahl des Gastes kann die Agency Croatia in diesem Fall dem Gast eine andere ähnliche Unterkunft anbieten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Organisation von Ausflügen

1. Zustandekommen des Reisevertrages

1.1. Grundlage für das Zustandekommen des Vertrages sind die Beschreibungen des Angebotes und die ergänzenden Informationen von Agency Croatia.

1.2. Buchungen werden auf elektronischem Weg (E-Mail) entgegengenommen und bestätigt. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Erklärung und Zahlung zustande: Mit Einstellung der Touren (Produkte) auf die Website wird ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Tagesausflüge abgegeben. Sie können zunächst eine Anfrage stellen und der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie das Angebot für die erhaltenen Touren (Rechnung) annehmen und die Zahlung per PayPal oder Überweisung erfolgt. Unmittelbar nach dem Zahlungseingang erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. 

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reisebeschreibung ab, liegt ein neues Angebot von Agency Croatia vor. Der Vertrag kommt aufgrund dieses Angebotes zustande, sofern der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Bezahlung erklärt.

1.4. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und Agency Croatia nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Agency Croatia vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

1.5. Agency Croatia ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

1.6. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung, die Inhalt des Reisevertrags geworden ist, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Agency Croatia gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Agency Croatia gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

1.7. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen.

2. Zahlung des Ausflugspreises

Agency Croatia darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Dienstleistung nur fordern oder annehmen, da ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wird. Nach Vertragsabschluss und Zahlung des Gesamtpreises wird der Sicherungsschein ausgehändigt. 

Die folgenden Zahlungsarten sind verfügbar: PayPal und Banküberweisung.

Nachdem Sie das Angebot angenommen haben, erhalten Sie eine Rechnung mit den Zahlungsdetails. Nach Erhalt der Rechnung haben Sie fünf Arbeitstage Zeit, um die Zahlung zu leisten. 

Bei Nichtzahlung der Rechnung besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistung. 

3. Peisänderung

3.1 Agency Croatia behält sich vor, den auf der Website ausgewiesenen Reisepreis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Gebühren bei Kooperationspartnern) entsprechend der folgenden Bestimmungen zu erhöhen.

3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisedatum mindestens vier Wochen liegen und die zu der Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsabschluss noch nicht vorgelegen haben.

3.3. Im Falle einer Preisänderung hat Agency Croatia den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern die Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet werden und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitgeteilt wird. Preisänderungen sind nur bis vier Wochen vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren von der Reise zurückzutreten oder an einer anderen gleichwertigen Reise teilzunehmen, sofern Agency Croatia in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten.

3.4. Der Kunde kann zu keinem Zeitpunkt nach erfolgter Zahlung eine Minderung des Reisepreises verlangen. 

4. 4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

4.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist Agency Croatia vor der Reise schriftlich (E-Mail) zu erklären.

4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Agency Croatia nicht den Anspruch auf einen Teil des Reisepreises. Agency Croatia kann eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Agency Croatia zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung des Ausflugs oder die Beförderung von Personen erheblich beeinträchtigen;

4.3. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Agency Croatia unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Agency Croatia hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Agency Croatia wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der folgenden Stornostaffel berechnet:

  • bis 21 Tage vor Reiseantritt 20 %
  • vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 %
  • vom 13. bis 6. Tag vor Reiseantritt 60 %
  • ab 5. Tag vor Reiseantritt bis Nichtantritt 90 %

4.4. Bei Stornierung von Reisen, bei denen Eintrittskarten enthalten sind, ist zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarte zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden kann.

4.5. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch oder bricht er die Reise aus persönlichen Gründen vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

5. Mindestteilnehmerzahl

Reisen werden grundsätzlich ab einer Teilnehmerzahl von zwei Personen durchgeführt. 

6. Kündigung durch Agency Croatia

6.1. Wird die Reise von der Agency Croatia storniert, kann der Kunde entweder an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise teilnehmen – sofern eine solche ohne Aufpreis angeboten werden kann – oder die Rückerstattung der bereits gezahlten Beträge verlangen.

6.2. Agency Croatia kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung von Agency Croatia den Ausflug nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. 

6.3. Kündigt Agency Croatia aus verhaltensbedingten Gründen, so behält Agency Croatia den Anspruch auf den Reisepreis.

7. 7. Sonstige Rechte und Pflichten des Kunden

7.1. Auf die Bearbeitung von Änderungen nach bestätigter Buchung hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch. Dies gilt insbesondere für Umbuchungswünsche auf eine andere Reise, auf einen anderen Zustiegsort, Namensänderung oder einen anderen Reisetermin. Agency Croatia ist jedoch bemüht, die Umbuchungswünsche des Kunden zu berücksichtigen. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 15,00 EUR pro Person berechnet.

7.2. Der Kunde hat für die Voraussetzungen einer Reiseteilnahme selbst zu sorgen und sie eigenverantwortlich zu beachten. Für den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist der Kunde selbst verantwortlich.

8. Durchführung der Reise

8.1. Verhalten im PKW

a) Den Weisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Es besteht Anschnallpflicht. Für Schäden, die infolge des Nichtanlegens des Gurtes entstehen, haftet Agency Croatia nicht.

b) Sämtliche Fahrzeuge sind Nichtraucherpkws. Das Rauchen im Fahrgastraum ist untersagt. Bei extremer Verschmutzung des PKWs erheben wir eine Gebühr für die Sonderreinigung in Höhe von mind. 50,00 EUR/Fall.

c) Der Kunde ist verpflichtet, sich an sachliche Hinweise von Agency Croatia und dem Fahrpersonal zu halten. Dies gilt insbesondere für vereinbarte Treffpunkte und Abfahrtsorte etc. für Mehrkosten, die dem Kunden dadurch entstehen, ist er allein verantwortlich.

8.2. Gepäck

Gepäckverlust oder Beschädigungen am Gepäck sind Agency Croatia oder dem  Fahrpersonal unverzüglich anzuzeigen. Von der Beförderung sind Gepäckstücke ausgeschlossen, von denen eine Gefährdung ausgeht. Auf die Beförderung von sperrigen Gepäckstücken besteht kein Anspruch.

8.3. Mängel

a) Reisemängel sind unverzüglich anzuzeigen, um so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen.

b) Soweit Agency Croatia  infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

9. 9. Kündigung des Vertrages infolge höherer Gewalt

Sollte der abgeschlossene Reisevertrag nicht erfüllt werden können oder sollte die Vertragserfüllung wesentlich erschwert sein infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Umweltkatastrophen, Epidemie, Grenzschließung, Streik u.Ä.), die beim Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, kann Agency Croatia den Vertrag kündigen, da Agency Croatia für den Eintritt der zuvor genannten Umstände nicht haftbar gemacht werden kann.

10. Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von Agency Croatia für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

10.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Agency Croatia gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

10.3. Bei als vermittelt ausgewiesenen Leistungen haftet Agency Croatia als Vermittler für die Vermittlung, jedoch nicht für die Mangelfreiheit der vermittelten Leistungen und für im Zusammenhang mit vermittelten Leistungen entstandenen Sach- oder Körperschäden. Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen müssen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Dienstleistung von Agency Croatia sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Agency Croatia haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Agency Croatia ursächlich geworden ist.

11. 11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

11.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren.

12. 12. Nutzung von aufgenommenen Bildern während der Reise

Mit Abschluss des Reisevertrages willigt der Reisende der Nutzung von während der Reise aufgenommenen Bildern zur Öffentlichkeitsarbeit ein. Dazu zählen in der Regel Veröffentlichungen in Printmedien, Pressemitteilungen, Social-Media-Kanälen und im Internet (Website). Eine Weitergabe der Bilder erfolgt nicht. Wünscht der Kunde dies nicht, kann dieser schriftlich dagegen widersprechen

Schlussbestimmungen und Zuständigkeit

  1. Die Agency Croatia überträgt alle Infos über die Unterkünfte an ihre Webseite und versucht, möglichst genaue und aktuelle Angaben anzubieten, die sie von den Eigentümern erhält. Die ausschließliche Verantwortung für genaue und vollständige Informationen über die Unterkünfte  liegt bei den Eigentümern, so dass die Agency Croatia für ungenaue, unvollständige oder falsche Auskünfte nicht haftbar gemacht werden kann.

  2. Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Vertrags kann Agency Croatia den Mietvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen. Daraufhin wird der Gast gemeinsam mit allen dort untergebrachten Personen die Unterkunft binnen zwei Stunden endgültig verlassen und ihm wird gegenüber dem Eigentümer oder Agency Croatia kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Mietbetrags zustehen. Sollte der Verstoß eine Reiseleistung betreffen, wird der Ausflug unmittelbar unterbrochen oder vorher abgesagt. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises. 

  3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache verfasst und ins Englische übersetzt. Sollten Zweifel bei der Auslegung einzelner Begriffe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eintreten, gilt als maßgebend die originale Fassung in deutscher Sprache. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen: Deutsch und Englisch. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

  4. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

Verbraucher können sich zur Beilegung von Streitigkeiten an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle
Straßburger Str. 8
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de


Im Falle eines Onlinevertragsschlusses können Verbraucher sich an die Online Streitbeilegungsplattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.

Agency Croatia ist bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Agency Croatia die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Agency Croatia ausschließlich an deren Sitz verklagen.

Für Klagen von Agency Croatia gegen Kunden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Agency Croatia vereinbart.